Organisatorisches

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„Wie kann ich ein Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen?“

Mein Therapieangebot steht gesetzlich Versicherten, Privatversicherten und Selbstzahlern offen.

Die Behandlung „psychischer Beschwerden mit Krankheitswert“ (also zum Beispiel Ängste, Depressionen, Zwänge) ist Bestandteil des allgemeinen Krankenversicherungschutzes. Daher werden die durch die Therapie (hier Verhaltenstherapie) entstehenden Kosten nach Diagnosenstellung und Abwicklung eines entsprechenden Antragsverfahrens von den Krankenkassen übernommen.

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert oder beihilfeberechtigt sind, können üblicherweise die Kosten für Psychotherapie (bei einem approbierten Psychotherapeuten (Arzt oder Psychologe), der in einem sogenannten Richtlinienverfahren arbeitet: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Systemische Therapie und (hier!) Verhaltenstherapie) erstattet werden. Bitte informieren Sie sich aber vorab bei Ihrer Krankenversicherung oder anhand Ihrer Vertragsunterlagen darüber, ob und wie viele Therapiestunden unter welchen Bedingungen gewährt werden. Zum Teil wird hierbei auch eine Stellungnahme eines Arztes gewünscht. Eine Überweisung ist indes nicht notwendig. Informationen und Formulare zum hierbei eventuell geforderten Antragsverfahren, können Sie meist auch auf der Internetseite Ihres Versicherungsanbieters finden. Ich unterstütze Sie selbstverständlich bei der Antragstellung. Die Kosten für hypnotherapeutisches Vorgehen im Rahmen einer beantragten Verhaltenstherapie werden in der Regel ebenfalls erstattet.

Wenn Sie die Kosten für die Therapie selbst finanzieren möchten, entfällt natürlich das Antragsverfahren gegenüber der Krankenkasse. Zudem sind hierbei keine Überweisungen oder konsiliarischen Stellungnahmen durch Ihren Hausarzt oder andere Fachärzte notwendig. Hierdurch verkürzen sich (vorausgesetzt es bestehen freie Behandlungstermine) entsprechend Wartezeiten und es reduziert sich der Aufwand für Sie. Von der Inanspruchnahme der Therapie hat in diesem Falle zudem keine andere Institution Kenntnis. Es erfolgt eine monatliche schriftliche Rechnungsstellung an Sie persönlich. 

Abrechnung der Honorare bei Privatversicherten und Selbstzahlern:

Die Honorare für meine Leistungen richten sich generell nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar beträgt pro Gesprächseinheit von 50 Minuten üblicherweise 100,55 €. Die Kosten für ergänzende Leistungen (z.B. Durchführung von psychologischen Testungen, Gutachtenerstellung etc.) werden ebenfalls gemäß GOP veranschlagt.